§ 1 Name , Sitz und Gründungsdatum
Der FC Schalke 04 Fan Club führt den Namen „Fanclub Schalker FriesenFront“ und hat seinen Sitz in 26434 Wangerland und wurde am 01.08.2008 gegründet.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des FC Schalke 04 bei Heim- und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral und hat keine rechtsextremistische Inhalte.
§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige brauchen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
b) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht erklären.
c) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss
d) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e) Der Ausschluss erfolg
- bei groben oder wiederholten Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Vereins
- wegen unehrenhaften Verhaltens inner-und außerhalb des Vereins.
- aus sonstigen schwerwiegenden Gründen
f) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
g) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
§ 5 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird. Der halbjährliche Beitrag beträgt 19,04 Euro.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
a) dem1. Und 2. Vorsitzenden
b) dem Kassenwart
c) dem Schriftführer
Der Verein wird von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.
§ 7 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein neues Vorstandsmitglied gewählt.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet jährlich am 19. April statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Auf Mitgliederversammlungen gefasst Beschlüsse sind gültig, wenn alle anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit zustimmen.
§ 9 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der Anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
Wangerland den 01.08.2008